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Gegen Sklavenhandel

■ Ausländische Prostituierte erhalten Aufenthaltsstatus So können sie bei Prozessen gegen Menschenhändler aussagen

Ausländischen Prostituierten, die Opfer von Menschenhandel oder Zuhälterei geworden und bereit sind, gegen die Hintermänner auszusagen, soll künftig ein „Aufenthaltsstatus“ eingeräumt werden. Das fordert ein Antrag der CDU und FDP, der im Frauenausschuß auch mit den Stimmen der SPD angenommen wurde. Ein lang diskutierter Streitpunkt scheint damit vom Tisch zu sein. Bisher hat die CDU eine Politik vertreten, wonach aufgegriffene ausländische Prostituierte sofort abgeschoben werden. Die Opposition hatte dagegen stets kritisiert, daß durch die Abschiebungen Prozesse mit Zeugenaussagen gegen die Hintermänner verhindert werden. Inzwischen hat sich das Blatt gewendet. Die CDU war bemüht, den Antrag mit breitestmöglicher Zustimmung auf den parlamentarischen Weg zu schicken. Am Ende enthielt sich nur die AL der Stimme. In dem Antrag sind Rückkehrhilfen vorgesehen sowie „Hilfestellung bei der Suche nach einer neuen Existenzsicherung über dortige Hilfsorganisationen“. Zu einer Entkriminalisierung der etwa 1.000 ausländischen Prostituierten jedoch konnten sich CDU und FDP nicht durchringen. Vielmehr fordert ihr Antrag die Einführung eines Visums für Reisende aus Südost-Asien sowie vermehrte Razzien in Bordellen und eine Verschärfung der Straftatsbestände im Strafgesetzbuch, damit „die neuen Formen des Sklavenhandels besser geahndet werden können“. Der Frauenausschuß hofft, den Antrag noch in diesem Jahr der Plenarsitzung vorzulegen.

E.K.

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