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Gegen Nachtflüge

■ Lärmgrenzwerte überschritten

Mit einer umfangreichen Expertise will Hans-Joachim Klaje, ein strikter Nachtflug-Gegner und Mitglied der Bremer „Fluglärm-Kommission“, versuchen, die neue Genehmigung für den Bremer Nachtflugverkehr wieder rückgängig zu machen. Am 23.2.93 hatte Wirtschaftssenator Jäger die Betriebszeit des Bremer Flughafens um eine Stunde auf die Zeit von sechs bis 23 Uhr verlängert und das Nachtflugverbot zwischen 23 und 24 Uhr eingeschränkt.

Kernstück der 138 Seiten starken Eingabe sind umfangreiche Messungen und Berechnungen des Diplom-Ingenieurs, die beweisen sollen, daß die im Genehmigungsverfahren zugrunde gelegten Lärmmeßwerte zu niedrig angesetzt und die tatsächlichen Grenzwerte mehrfach überschritten worden seien.

Klaje beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 1991, in dem der zulässige Lärmspitzenwert im Freien auf 87 und im Wohnungsinneren auf 55 Dezibel (dB(A)) festgelegt worden sei. Diese Spitzenwerte würden auch schon in den der Bremer Genehmigung zugrunde liegenden Berechnungen fast erreicht. Tatsächlich lägen sie aber sogar noch weit höher, so Klaje: Die Genehmigung gehe bei der Berechnung der nächtlichen Lärmwerte nämlich von sogenannten „Kapitel-3-Flugzeugen“ aus, aber mit einer Ausnahmegenehmigung dürfen nachts auch die noch lauteren „Kapitel-2- Flugzeuge“ starten und landen – und das nicht selten sogar mit Hilfe des besonders dröhnenden „Umkehrschubes“, der in der Genehmigung für den Betrieb in den Nachtstunden ebenfalls keine Beachtung finde.

Weitere Verfahrensfehler sieht Klaje darin, daß die „Zumutbarkeit“ für die AnwohnerInnen nicht ordnungsgemäß geprüft wurde und gesundheitliche Bedenken von der Genehmigungsbehörde nicht beachtet worden seien. Der Flughafenanwohner fordert deshalb jetzt die Erstellung eines neuen Lärmgutachtens für die direkt betroffene Bevölkerung. do

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