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Gegen Fixer

Das Hamburger Landgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Träger des Fixerraumes „Fixstern“ in Eimsbüttel zugelassen. Das berichtete die Welt am Sonntag. Ein Termin für den Beginn des Verfahrens steht noch nicht fest. Der „Musterprozeß“ soll die Frage klären, ob Fixerräume zulässig oder illegal sind. Die Staatsanwaltschaft glaubt, daß Gesundheitsräume, in denen sich Junkies Spritzen setzen können, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Die Justizbehörde dagegen hält Fixerstuben für zulässig. Sie verweist auf ein Gutachten, das Ex-Justizsenator Wolfgang Hoffmann-Riem in Auftrag gegeben hatte.

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