Geflügelfarm Wiesenhof: Tierquälern droht doch noch Strafe

Das Thema Tierquälerei ist für die Wiesenhof-Mitarbeiter noch nicht vom Tisch. Die Generalstaatsanwaltschaft ordnet jetzt neue Ermittlungen gegen den Geflügelhof an.

Erst gequält, dann gegrillt. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Chefs und mehrere Mitarbeiter von Deutschlands größtem Geflügelfleischkonzern Wiesenhof kommen möglicherweise doch noch wegen Tierquälerei vor Gericht: Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat angeordnet, die Ermittlungen wegen Misshandlung von Hühnern auf einer Farm in Twistringen wieder aufzunehmen.

Die Staatsanwaltschaft Verden hatte das Verfahren Ende Dezember eingestellt. Allerdings nicht etwa, weil die Beschuldigungen falsch wären – sondern weil ein Video, das zum Beispiel das Genickbrechen von Hühnern ohne Betäubung zeigt, der Behörde zufolge „rechtswidrig“ aufgenommen worden und deshalb nicht beweiskräftig ist.

Dem widerspricht nun der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. „Angesichts des Ausmaßes der möglichen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz sind wir zu dem Schluss gekommen, dass kein Beweisverwertungsverbot vorliegt“, sagte Jörg Fröhlich der taz. „Das ganze Verfahren kriegt eine neue Wendung.“

Damit stellt sich Fröhlich gegen die Staatsanwaltschaft Verden, die ihren Einstellungsbescheid auch damit begründet hatte, dass die heimlichen Filmaufnahmen „die Privatsphäre“ der beschuldigten Mitarbeiter verletzt hätten und es nur um Delikte mit geringem Strafmaße gehe.

Die Tierrechtsorganisation Peta hatte gegen den Bescheid Beschwerde eingelegt. Das ARD-Magazin Report Mainz strahlte das Video im Januar 2010 aus und löste damit eine Debatte über die Zustände in der Massentierhaltung aus.

Die damalige Pächterin der Farm und ihr Mann wurden für den taz Panter Preis nominiert, weil sie die Tierquälereien mit Hilfe der Tierrechtsorganisation Peta öffentlich machten und aus dem Geschäft ausstiegen. Der Fall könnte auch Maßstäbe dafür setzen, wann Rechercheure verdeckt Videos von gesellschaftlichen Missständen drehen dürfen.

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