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Geflüchtete klagen

Wegen der langsamen Bearbeitung ihrer Asylanträge ziehen Geflüchtete vor Gericht. In Schleswig-Holstein waren Ende Mai 103 sogenannte Untätigkeitsklagen gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Verwaltungsgerichten anhängig, in Hamburg waren es Ende Mai 18 Klagen. Damit zählt der Stadtstaat zu den Bundesländern, die bisher am wenigsten von solchen Klagen beansprucht wurden – darunter auch Bremen. Eine Untätigkeitsklage kann erhoben werden, wenn eine Behörde nicht innerhalb von drei Monaten über einen Antrag oder einen Widerspruch entscheidet. (dpa)