Gefängnisstrafen: Ersatzhaft bleibt ausgesetzt
Gefängnisstrafen als Ersatz für Geldstrafen müssen in Berlin weiterhin nicht angetreten werden. Eine zunächst bis Ende März geltende Aufschubfrist ist bis Ende Mai verlängert worden, wie die Senatsjustizverwaltung am Montag mitteilte. Die Vollstreckung dieser sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen war im vergangenen Dezember erneut wegen der Coronapandemie ausgesetzt worden. Es geht dabei um Menschen, die etwa wegen Schwarzfahrens oder kleinerer Ladendiebstähle zu Geldstrafen verurteilt wurden. Zahlen sie diese nicht, müssen sie normalerweise stattdessen eine Zeit lang in Haft. Bereits zu Beginn der ersten und zweiten Coronawelle hatte die Justiz davon abgesehen, solche Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen zu lassen. Sie will so nach eigenen Angaben die Gefahr verringern, das Coronavirus durch viel Fluktuation in den Gefängnissen einzuschleppen. (dpa)
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