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Gefängnisstrafen für Schutzgelderpresser

Ein Prozeß wegen Schutzgelderpressung endete gestern für drei Russen mit je fünf Jahren Freiheitsentzug. Ein Israeli wurde von der 10. Großen Strafkammer des Landgerichts zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Opfer des exakt geplanten Verbrechens war ein 29jähriger Mitinhaber einer in Kreuzberg ansässigen, auf Export- und Importgeschäfte mit St. Petersburg spezialisierten Firma. Ihm wurden durch Drohungen mit Schuß- und Stichwaffen sowie mit Schlägen nicht weniger als 97.500 Mark abgepreßt. Die Angeklagten hatten zunächst nach Mafia-Methodik die finanzielle Situation der Firma erkundet. Am 12. Oktober 1993 stellten sie zunächst eine Geldforderung ohne Angabe der Summe. Sechs Tage später wurde das Opfer in ein Schöneberger Büro verschleppt. Der um sein Leben bangende Geschäftsmann wurde gezwungen, im Beisein der Erpresser bei einer Bankfiliale von dem Firmenkonto 60.000 US-Dollar abzuheben.