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■ GeburtenStandard sichern

Karlsruhe (AFP) – Ein Assistenzarzt in Ausbildung zum Gynäkologen darf nur dann eigenverantwortlich Geburten leiten, wenn für Komplikationen ein Facharzt zur Verfügung steht und rechtzeitig eingreifen kann. Andernfalls kann das Krankenhaus für Fehler des Assistenzarztes haftbar gemacht werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (AZ: VI ZR 299/93)

Nach dem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bangen viele Menschen um die Zukunft, es droht die erste AfD-Regierung. Das wäre eine (weitere) Zäsur für Deutschland. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen