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Gaus: Honecker- Prozeß ohne Grundlage

Berlin. Dem Honecker-Prozeß fehlt nach Ansicht des früheren Ständigen Vertreters der BRD in der DDR, Günter Gaus, die rechtliche Grundlage. Er sei der Meinung, daß das Grenzregime zu den staatlichen Souveränitätsrechten gehöre, die sich Staaten wechselseitig zugestehen würden, sagte Gaus. Im Grunde werde durch die Mauerschützenprozesse nur das erfüllt, was westdeutsche Politiker in Zeiten der Teilung besonders plakativ vorgetragen hätten: „Eines Tages werden wir die Mauermorde rächen können.“