■ Schiebung: Gaudino nicht im Knast
Maurizio Gaudino (29) muß nicht in den Knast: Das Mannheimer Amtsgericht verurteilte den Fußball-Nationalspieler gestern wegen Versichungsbetrugs in drei Fällen zu zwei Jahren auf Bewährung. Gaudino muß außerdem mit einer Zahlung von 180.000 Mark büßen. 28 Monate ohne Bewährung hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Dazu mochte sich der Richter nicht entschließen, obwohl er die Autoschiebereien Gaudinos eine „ganz große Sauerei“ nannte.
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