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■ Gauck-BehördeStaatsanwalt klagt

Berlin (dpa) — Die Berliner Staatsanwaltschaft beim Kammergericht hat Klage gegen die Gauck- Behörde eingelegt, um die Herausgabe von Stasi-Akten durchzusetzen. Die Behörde wolle nicht länger hinnehmen, daß Mitarbeiter der Gauck-Behörde prüfen, ob die angeforderten Akten für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft erforderlich seien. Der Sprecher der Gauck-Behörde, David Gill, sagte, die Staatsanwaltschaft müsse darlegen, warum sie eine konkrete Akte benötige. Eine pauschale Anforderung von ganzen Bänden sei nach dem Gesetz nicht zulässig.