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Galla aus U-Haft raus

■ Haftbefehl bleibt, Vollzug ausgesetzt

Aribert Galla ist seit gestern arm, aber frei. Gegen die Zahlung einer „sechsstelligen Summe“ (Generalstaatsanwalt Dr. Hans Janknecht, die er sich mutmaßlich durch veruntreute Gelder während seiner Zeit als Verwaltungsdirektor der St.-Jürgen-Klinik auf die Seite gelegt hatte, verschont ihn die Staatsanwaltschaft vor dem weiteren Vollzug der Untersuchungshaft. Galla war im Juli 1990 in St. Malo (Frankreich) festgenommen und in die Bundesrepublik ausgeliefert worden. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Galla habe u.a. beim Einkauf von Medikamenten und Krankenhaus-Bedarf auf sein eigenes Konto gewirtschaftet.

Nichtsdestotrotz bleibt der Haftbefehl wegen „Untreue“ bestehen. Galla hat für seine Freilassung einen Katalog von Auflagen auf den Weg bekommen:

Er muß sich einen festen Wohnsitz in Bremen oder Niedersachsen nehmen.

Er muß sich wöchentlich bei dem für ihn zuständigen Polizeirevier melden.

Er darf die Bundesländer Bremen und Niedersachsen nur mit Genehmigung der Polizei verlassen.

Er muß seinen Reisepaß bei der Politei abgeben.

Nach Angaben von Janknechts ist Galla nach der Rückzahlung der veruntreuten Summe völlig mittellos. Nach seiner umfangreichen Aussage erschien es „Staatsanwaltschaft und Gericht vertretbar, von dem weiteren Vollzug der Untersuchungshaft abzusehen“, heißt es in einer Erklärung des Generalstaatsanwaltes. Die Staatsanwaltschaft will demnächst Anklage gegen Galla erheben. taz

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Ari darf nach Hause