piwik no script img

GSG 9 von „Konkret“ beleidigt

■ Vergleich mit südamerikanischen Todesschwadronen / Redakteur freut sich schon auf das Gerichtsverfahren

Berlin (taz) – Die GSG 9 ist beleidigt. Gegen den verantwortlichen Redakteur der Hamburger Zeitschrift Konkret, Wolfgang Schneider, stellten die ansonsten nicht so mimosenhaften Jungs der Staatsschutz-Sondereinheit Strafantrag wegen „Beleidigung“. Das Amtsgericht der Hansestadt erließ daraufhin einen Strafbefehl über 3.000 Mark (ersatzweise 30 Tage Haft) gegen Schneider.

Anlaß ist ein Artikel, den der Autor Oliver Tolmein im vergangenen August zur GSG-9-Kommando-Aktion von Bad Kleinen veröffentlichte. Tolmein hatte seinerzeit gemutmaßt, es spreche „immer mehr dafür, daß es sich bei den Todesschüssen in Bad Kleinen keineswegs um eine Tat im Affekt oder um das Durchdrehen eines einzelnen Beamten gehandelt hat, sondern um eine von der Einsatzleitung mindestens billigend in Kauf genommene, wenn nicht sogar gewünschte Ermordung eines linken Staatsfeindes“. Die Umstände der Vernehmung der GSG-9-Beamten (anonym und nur mit Nummern gekennzeichnet) ließen die Truppe zudem „als eine Art Todesschwadron erscheinen“.

Schneider will nun beweisen, daß Tolmeins Einschätzung im letzten Sommer so abwegig nicht war, wie die beleidigten Grenzschützer glauben machen. Sein Kronzeuge: Manfred Kanther. Der Innenminister hatte Anfang März im offiziellen Schlußbericht der Bundesregierung zum besten gegeben, daß „das Aussageverhalten der [GSG-9-]Beamten zunächst den Verdacht [nährte], der tödliche Schuß sei nicht von Grams selbst abgegeben worden. Dieser Verdacht wurde nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sowohl durch die zurückhaltende Informationsweitergabe der beteiligten Sicherheitsbehörden als auch durch die [...] zunächst eingeschränkte Aussagegenehmigung der Polizeibeamten weiter gestützt.“

Nach diesem „staatsoffiziellen Erkenntnisstand“, meint Schneider, könne kaum als „beleidigend“ bestraft werden, was Kollege Tolmein im Juli 1993 niederschrieb. Die Konkret-Anwälte haben Beschwerde gegen den Strafbefehl eingelegt, freuen sich aber schon jetzt auf eine mündliche Verhandlung, die Anlaß zu vielen schönen Beweisanträgen geben könne. gero

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen