■ GG-Reform: Minderheitenschutz
Hamburg (AP) – Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Schmalz-Jacobsen, kritisiert, daß Schutz von Minderheiten nicht in das reformierte Grundgesetz aufgenommen wird. „Ich denke, es steht uns sehr wohl an, dies Prinzip in das Grundgesetz hineinzuschreiben“, so die FDP-Frau. Dies wäre ein Signal für die Opfer von Ausländerfeindlichkeit. Auch die Bundesbürger hätten eine „Selbstvergewisserung“, daß ethnische Minderheiten in Deutschland besonders geachtet würden.
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