■ GESUNDHEIT: Arbeitsunfall: Kein Krankenschein mehr
Bonn (dpa) — Für die Behandlung eines Arbeitsunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit brauchen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1. Januar dem Arzt keinen Krankenschein mehr vorzulegen. Die Behandlungskosten werden unmittelbar von der zuständigen Unfallversicherung übernommen. Darauf hat der Bundesverband der Betriebskrankenkassen am Donnerstag in Bonn hingewiesen. Auch die in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschriebenen Zuzahlungen der Versicherten für Medikamente oder Heilmittel entfallen bei einer Übernahme der Behandlungskosten durch die Unfallversicherung ganz.
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