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■ FußballProzeß vertagt

Eintracht Frankfurt muß weiter auf fünf Millionen Mark von seinem früheren Spieler Andreas Möller warten. Das Frankfurter Landesarbeitsgericht vertagte den Prozeß und will in einer Woche in einem Beweisbeschluß festlegen, welche Zeugen es noch hören will. Der Termin für die eigentliche Hauptversammlung kommt voraussichtlich erst 1995 zustande. Beim Streit zwischen Möller und Frankfurt geht es um eine Vereinbarung aus dem Jahre 1990, mit der sich Möller verpflichtet hatte, fünf Millionen Mark zu zahlen, falls er nicht die vertraglich vereinbarten drei Jahre in Frankfurt bleiben würde. Möller wechselte aber schon 1992 nach Turin. In erster Instanz war er zu einer Zahlung von rund 4,5 Millionen Mark verurteilt worden, dagegen hatte er Berufung eingelegt.

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