: Für immer gesetzlich beschleunigt
■ Klagen gegen Verkehrsprojekte bleiben aussichtslos
Berlin (taz) – Kurz vor Weihnachten erschien das neue Gesetz im Bundesgesetzblatt, und damit bleiben die Einspruchsrechte gegen Verkehrsprojekte weiterhin eine Farce: Das „Erste Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes“ – in einer bürgernahen Verwaltung wäre die Erfindung eines solchen Namens allein schon ein Entlassungsgrund – verlängert die Gültigkeit des Beschleunigungsgesetzes auch für Flughäfen, Wasserstraßen und Autobahnen bis zum 31. 12. 1999. Bisher galt diese verlängerte Frist nur für Bahnprojekte. Mit dem Gesetz haben Klagen keine aufschiebende Wirkung mehr, die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird eingeschränkt. Außerdem kann nur noch für teures Geld direkt am Bundesverwaltungsgericht geklagt werden.
Das Gesetz mit dem langen Namen gilt weiterhin nur für die fünf neuen Länder und Berlin. Diese Länder hatten auch eine Verlängerung gefordert. Berlin und Brandenburg wollen ihren neuen Großflughafen schnell durchziehen. Auch beim Ausbau der umstrittenen Wasserstraße Hannover–Berlin sollen BürgerInnen nicht wirklich mitreden können. Bei Straßen und Bahnen kann der Bund die Linienführung der Strecken weitgehend bestimmen.
Ursprünglich sollten die Defizite in der Infrastruktur, die aus dem DDR-Erbe geblieben waren, schnell behoben werden. Das dauert länger als geplant, deshalb die Fristverlängerung. Für das Gesetz stimmte nicht nur die Koalition im Bundestag, auch die meisten SPD- Länder waren dafür.
Mit dem Beschleunigungsgesetz hat die Regierung „so gute Erfahrungen gemacht“, meint ein Sprecher des Verkehrsministeriums, daß sie seit einem Jahr ein ähnliches Verfahren auch im Westen eingeführt hat: Das „Planungsvereinfachungsgesetz“. Wenn das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz 1999 ausläuft, wird das Planungsvereinfachungsgesetz auf ganz Deutschland ausgedehnt. Adieu, sinnvolle Umweltverträglichkeitsprüfung. mf/rem
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