Für immer Bachelor: Rauswurf aus der Uni
Rund 100 LehramtsstudentInnen dürfen im kommenden Semester nicht weiterstudieren – trotz der „Master-Garantie“ des Senats.
Rund 100 Studierende können ihr Lehramtsstudium im Wintersemester voraussichtlich nicht fortsetzen. Sie haben keinen Platz für das Masterstudium an der Hamburger Uni bekommen. Das sind deutlich mehr als im Vorjahr, als zum ersten Mal seit der Einführung des Bachelor-Master-Systems knapp 30 AbsolventInnen bei der Masterstudienplatzvergabe leer ausgingen. Der Senat und die Uni haben damit ihr in der Hochschulvereinbarung von 2011 festgelegtes Ziel verfehlt, allen BachelorabsolventInnen ein Anschlussstudium zu ermöglichen.
In einem offenen Brief fordern der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) und der Fachschaftsrat Sonderpädagogik Senat und Uni auf, jedem betroffenen Lehramtsstudierenden einen Masterstudienplatz anzubieten. Denn das Bachelorstudium allein ist kein berufsqualifizierender Abschluss. Ohne Masterstudium können Studierende kein Referendariat absolvieren. Der Asta fordert daher im offenen Brief, die „künstliche Trennung des Studiums zwischen Bachelor und Master aufzuheben“.
Der Wechsel an eine andere Uni ist wegen inhaltlicher und struktureller Unterschiede der Bachelorstudiengänge oft schwierig. Enja Weye ist eine von denen, die keinen Masterstudienplatz bekommen haben. Als Sonderpädagogikstudentin könne sie sich nur an drei weiteren deutschen Unis bewerben, sagt sie. Die Bewerbungen werden jedoch nur unter Vorbehalt akzeptiert. Um zugelassen zu werden, müsste sie etwa zusätzliche Praktika absolviert haben.
Bereits im vergangenen Jahr hatten Senat und Uni ab dem Wintersemester 2013/14 eine Härtefallquote eingeführt. Diese richtet sich an Studierende, die aus sozialen Gründen an Hamburg als Studienort gebunden sind. Darüber hinaus wurde die Zahl der Masterstudienplätze für die Lehramtsstudiengänge von 600 auf 672 aufgestockt – insgesamt bewarben sich laut Uni knapp 1.000 Studierende. Erfahrungsgemäß nehmen nicht alle Studierenden ihren Platz auch an, einige Abgelehnte könnten also noch über das Nachrückverfahren Glück haben.
Lars Grote vom Fachschaftsrat Erziehungswissenschaften geht das nicht weit genug. Der Senat solle bei der derzeitigen Novellierung des Hochschulgesetzes für die „Einrichtung von Studiengängen mit dem Master als Regelabschluss, mit entsprechender Zulassung“ eintreten und die notwendigen Rahmenbedingen über die Kultusministerkonferenz forcieren.
„Eine solche Landeskinderklausel ist verfassungsrechtlich nicht möglich“, sagt der Sprecher der Wissenschaftsbehörde, Alexander von Vogel. Der Senat habe die Uni gebeten, mitzuteilen, warum sie die BewerberInnen abgelehnt hat. „Es wird intensiv zu prüfen sein, ob die Uni alle erforderlichen und vereinbarten Maßnahmen ergriffen hat, um die Situation im Sinne der Studierenden zu verbessern“, sagt von Vogel.
Enja Weyhe wird die Uni zum kommenden Wintersemester noch nicht verlassen, da sie noch ein Modul ihres Bachelorstudiums absolvieren muss. Andere der leer ausgegangenen BewerberInnen sind aber bereits fertig und ihnen drohe nun ein „Abrutschen in die Arbeitslosigkeit und eine massive Verschlechterung ihrer finanziellen Situation“, sagt Weyhe. Denn ohne den Status als Studierende verlieren die Bachelor-AbsolventInnen ihr Anrecht auf Bafög oder Stipendien.
Ebenso wie die meisten anderen abgelehnten BewerberInnen will Weyhe Widerspruch einlegen. Und der Asta fordert jetzt einen Runden Tisch mit Uni-Leitung, Studentenvertretung und Vertretern der Wissenschafts- und Bildungsbehörde, um schnell eine Lösung für die Lehramtsstudierenden zu finden. Andernfalls kündigten Studierendenvertreter an, eine Sammelklage gegen die Uni zu prüfen.
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