: „Für DDR nicht zumutbar“
■ AL-Senatorin Klein vehement gegen Abtreibungslösung nach westdeutschem Muster / Gestern Anhörung zum Thema Schwangerschaftsabbruch
West-Berlin. Die Berliner Familiensenatorin Anne Klein hat sich für eine Fristenregelung bei Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen. Zur ersten öffentlichen Anhörung über eine für ganz Deutschland einheitliche Regelung sagte Frau Klein gestern Journalisten, denkbar sei zum Beispiel die Übernahme der DDR-Gesetze, die eine Abtreibung während der ersten drei Schwangerschaftsmonate erlauben. Dringend notwendig sei aber eine gleichzeitige Verbesserung der Beratung und eine intensivere Aufklärung über Empfängnisverhütung nach bundesdeutschem Vorbild.
Für die Übergangszeit bis zu einer einheitlichen Regelung sollten in beiden deutschen Staaten die jeweiligen Gesetze in Kraft bleiben, sagte die Politikerin der Alternativen Liste. Eine Übernahme der bundesdeutschen Vorschriften, die Abtreibungen nur unter bestimmten Indikationen erlauben, sei für die DDR nicht zumutbar. Wichtig sei, schnell eine gemeinsame Position zu dieser Problematik zu erarbeiten.
Frau Klein forderte die SPD-regierten Bundesländer auf, nach den Erfolgen bei den Landtagswahlen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative zu starten, um in der Bundesrepublik eine neue „rechtsethische Diskussion“ in Gang zu bringen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1975, das eine reine Fristenlösung als nicht verfassungskonform verworfen hatte, müsse überprüft werden. In der DDR gilt seit 1972 die Fristenregelung, wonach bis zur zwölften Woche eine Abtreibung vorgenommen werden darf.
dpa/ap/taz
(Ein ausführlicherer Bericht über die Anhörung folgt morgen.)
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