piwik no script img

Für 100 Mark

Das Hamburger Amtsgericht hat gestern einen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft wegen Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Er hatte für ein Entgelt von 100 Mark Daten aus der Zentralkartei der Staatsanwaltschaft gesucht und eine Ermittlungsakte kopiert, im Auftrag eines Mannes, der dem Kiez-Milieu zugerechnet wird. Diesen hatte er in einem Bordell kennengelernt und sich bei Barbesuchen von ihm freihalten lassen. Ein Justizobersekrektär, wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 6 300 Mark verurteilt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen