: Fruchtbare Juristen
Berlin (taz) - Der 56. Deutsche Juristentag (DJT) hat sich gestern in Berlin dafür ausgesprochen, die künstliche Befruchtung als „nicht sittenwidrig“ zu befürworten. Einen „Befruchtungstourismus“ der Deutschen in andere, liberalere Länder wird es also nicht geben. Überraschend wurde nicht nur der „Heterologen Insemination“ (Künstliche Besamung einer Frau mit anderem Samen als dem des Mannes) für Ehepaare zugestimmt, auch nicht–verheirateten Paaren soll nach den Vorstellungen der Deutschen Juristen diese Möglichkeit eingeräumt werden. Alleinstehenden Frauen ohne Partner soll dagegen der Kinderwunsch versagt bleiben. Sie müßten, dasselbe gilt natürlich auch für lesbische Frauen, die ein Kind haben wollen, eine Partnerschaft vortäuschen, um eine Insemination zu ermöglichen. Mit seinen weiteren Beschlüssen, die für die Bundesregierung Empfehlungscharakter haben, fordert der DJT außerdem, daß der Betrieb von Samenbanken unter staatliche Aufsicht gestellt werden soll. Künstlich erzeugte Kinder sollen in der BRD erfahren, wer ihr genetischer Vater ist. Eine Anonymität der Samenspender wurde nach heftig kontroverser Debatte am Ende überraschend klar abgelehnt. Über die Frage der Zulässigkeit der Leih– oder Ersatzmutterschaft wurde bei Redaktionsschluß noch nicht abgestimmt. Wir werden morgen ausführlich berichten.
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