Friedhelm Adolfs wird nächste Woche nicht aus seiner Wohnung geschmissen. Das Landgericht Düsseldorf sagte die Räumung ab. Jetzt geht es ums Berufungsverfahren.
Der BGH kippt überraschend das Räumungsurteil gegen Friedhelm Adolfs. Ob es im Treppenhaus gestunken habe, sei nicht ordnungsgemäß festgestellt worden.
Zu viel geraucht: Friedhelm Adolfs wird seine Wohnung zum Jahresende räumen müssen. Ein Landgericht ließ allerdings die Revision beim Bundesgerichtshof zu.
Die Nachbarn beschwerten sich über den Nikotingeruch aus Friedhelm Adolfs Wohnung. Die Vermieterin darf ihm nun kündigen, hat das Amtgericht Düsseldorf entschieden.