Freunde & Helfer: Bremens Prügel-Polizei
Ein Video zeigt, wie Bremer Polizisten einen Diskobesucher verprügeln. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Das Video war lange bekannt.
BREMEN taz | In Bremen haben Polizisten einen jungen Mann brutal zusammengeschlagen. In einer Gruppe von acht Leuten hauten und traten die Beamten auf den 28-Jährigen ein. Sie prügelten weiter, als dieser schon am Boden lag. Ereignet hat sich der Vorfall bereits am 23. Juni – frühmorgens in der Diskothek „Gleis 9“ in der Bremer Innenstadt. Anfang der Woche tauchte ein Überwachungsvideo auf. Nun leitet die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt.
Bei den Ermittlungen soll auch geklärt werden, ob die Polizei schon länger von dem Video wusste. Denn nach Aussagen des Betreibers, habe er der Polizei das besagte Video bereits am Tag nach dem Vorfall ausgehändigt.
Am 4. Juli durchsuchte die Polizei dann die Räume seiner Disko, ebenso seine Wohnung und die seines Geschäftspartners: wegen eines „Datenschutzvergehens“. Die Polizisten beschlagnahmten die komplette Überwachungsanlage aus der Disko, 16 Kameras plus Aufzeichnungsgerät. Alles „zur Gefahrenabwehr“.
Prügelszenen auf Video
Fast zwei Wochen vorher hatten sich die Mitarbeiter der Disko Gleis 9 noch selbst an die Polizei gewandt. Ein Bekannter des späteren Prügelopfers war ausfällig geworden, soll eine Bedienung geschlagen haben. Die Sicherheitsleute riefen die Polizei. Der 28-Jährige wird laut, pöbelt wegen seines Bekannten. Er habe aber selbst nichts gemacht, sagt Gleis-9-Betreiber Tim Meister zur taz. Im Eingangsbereich der Disko fängt die Überwachungskamera dann die inkriminierenden Szenen ein.
Ein Polizist greift dem Mann an die Kehle, drückt ihn mit zwei Kollegen an die Wand. Immer mehr Polizisten kommen ins Bild, sichern, greifen mit ein. Sie halten den Mann zu viert. Ein Polizist fällt besonders auf: Aus der zweiten Reihe tritt er zu, haut mehrfach mit seinem Tonfa-Schlagstock in Richtung Knie des Mannes.
Vier Beamte drücken den Mann mit dem Gesicht zu Boden. Gewusel, Tritte. Der eine Polizist schlägt dem Mann mit seinem Tonfa-Stock von oben ins Genick. Einmal, zweimal. Der Mann sinkt weiter zu Boden. Dann ziehen die Polizisten ihn an den Handschellen wieder auf seine Füße.
Wie die Bild berichtet, kamen der Mann und sein Begleiter für fünf Stunden in eine Zelle. Danach sei er im Krankenhaus stundenlang in der Notaufnahme behandelt worden. Prellungen des Kopfes, am Gesicht, Rücken und Rippen seien diagnostiziert worden.
Als Journalisten am Dienstag bei der Polizei nachfragten, erstattet diese aufgrund der Schilderungen Strafanzeige und leitet ein internes Ermittlungsverfahren ein.
Verhältnismäßig soll es sein
Die Polizei sei „leider häufig gezwungen, rechtstaatlich legitimierte Zwangsmaßnahmen anzuwenden“, erklärte Bremens Polizeipräsident Lutz Müller. Aber die Maßnahmen müssten verhältnismäßig und angemessen sein. „Wenn dies nicht geschieht, machen sich die agierenden Beamten strafbar“, erklärte Müller in einer Mitteilung. Zu dem Vorfall konkret heißt es von der Polizei: „Das Video lag bislang nicht vor.“
Der Diskobetreiber widerspricht dieser Aussage. Direkt am Montag nach dem Vorfall erkundigte sich die Polizei nach dem Video. Telefonisch, sagt er, daran erinnere er sich, denn normalerweise frage die Polizei immer per E-Mail. Ein Mitarbeiter habe das Video dann zur zuständigen Wache am Stephanietor in Bremen-Mitte gebracht.
In der gleichen Wache sitzt auch Zug 221 der Einsatzhundertschaft, dessen Beamte am Samstag zuvor den Mann verprügelt hatten. Turnusmäßig ist die etwa 30 Mann starke Einheit für Einsätze rund um die Diskomeile am Bahnhof zuständig.
Nicht angekommen sei das Video, heißt es von Seiten der Wache. Auch die Staatsanwaltschaft hat das Originalmaterial bisher noch nicht sichten können. „Das Problem ist, dass die Videoaufnahmen sich auf einem verschlüsselten iPad befinden“, sagt Claudia Kück, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Techniker würden daran arbeiten. Das Tablet-Gerät sei bei einem der Betreiber sichergestellt worden. Und zwar bei einer Durchsuchung, die sich nicht um den Fall gedreht haben soll, sondern um ein Datenschutzvergehen.
Die Diskobetreiber sollen neben Videos auch Ton aufgezeichnet haben. „Die Polizei ist selber tätig geworden“, sagt Kück. Sie habe einen Beschluss beim Amtsgericht erwirkt, zur Verhinderung weiterer Straftaten. Allerdings sei die Verletzung der „Vertraulichkeit des Wortes“ kein Offizialdelikt – es brauche also jemanden, der sie anzeigt. Laut Staatsanwaltschaft gab es den auch.
Keine Erinnerung
„Es ist kein Polizist“, sagt Kück. Jemand habe mitbekommen, dass Tonaufnahmen gespeichert würden. Und zwar am 23. Juni, als nach der Prügelszene die Videoaufzeichnungen gesichert werden sollten. Noch am 4. Juli – elf Tage und ein Disko-Wochenende später – muss die Gefahr noch so groß gewesen sein, dass die Polizei ohne Strafantrag durchsuchte. Dass durchsucht worden sei, um Beweismittel beiseite zu schaffen, weise sie „entschieden zurück“, sagt Kück.
Auch die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagt, dass solche Durchsuchungen eher selten vorkämen. Gleiches hört man auch von Seiten der Polizei oder der Landesdatenschutzbeauftragten. Eigentlich kann sich keiner der Gefragten überhaupt erinnern, dass eine Disko und Wohnungen in Bremen wegen eines Datenschutzvergehens durchsucht wurden.
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