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Freitod von Aaron SwartzDie Staatsanwältin wehrt sich

Carmen Ortiz weist den Vorwurf zurück, das Verfahren gegen Swartz hätte den Netzaktivisten in den Tod getrieben. Sie habe nur für sechs Monate Haft plädiert.

Carmen Ortiz gibt an, nie das Strafhöchstmaß gefordert zu haben. Bild: dapd

BERLIN/BOSTON dpa | Die Staatsanwaltschaft im US-Bundesstaat Massachusetts hat die Kritik an ihren Verfahren gegen den Internetaktivisten Aaron Swartz zurückgewiesen. Ihr Vorgehen sei angemessen gewesen, teilte Staatsanwältin Carmen Ortiz am Mittwochabend mit, wie der Boston Herald berichtet.

„Ich weiß, dass ich kaum etwas sagen kann, um die Wut derjenigen zu lindern, die meinen, das Verfahren gegen Swartz sei unnötig gewesen und habe in irgendeiner Weise zu dem tragischen Ende seines Lebens geführt“, schrieb sie. Auf einer Pressekonferenz betonte sie dann erneut und, so der Boston Herald, fast schon mit Tränen in den Augen, wie sehr sie der Selbstmord von Swatz mitgenommen habe.

Der 26-Jährige Swartz hatte sich am Freitag selbst getötet. Am 1. April sollte gegen ihn ein Verfahren wegen Online-Kriminalität beginnen.

Swartz hatte über das Netzwerk des renommierten Massachusetts Institute of Technology eine wissenschaftliche Datenbank angezapft und im großen Stil Dokumente heruntergeladen. Ihm hätte deswegen eine Höchststrafe von mehreren Jahrzehnten im Gefängnis und eine hohe Geldstrafe gedroht.

Staatsanwältin Ortiz gab nun an, die Staatsanwaltschaft habe nie das Höchstmaß gefordert. Sie habe dem Richter in dem Fall eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten empfehlen wollen. Dabei habe die Staatsanwaltschaft berücksichtigt, dass Swartz aus seinem Hack keinen persönlichen finanziellen Vorteil ziehen wollte. Der Deal sei jedoch gescheitert. Die Familie von Swartz hatte die Behörden scharf kritisiert und ihnen eine Mitschuld am Tod ihres Sohnes gegeben.

Nach dem Suizid von Aaron Swartz wurde auf der Bürgerbeteiligungs-Webseite des Weißen Hauses eine Petition lanciert, in der die Entlassung von Carmen Ortiz gefordert wird. Über 40.000 User haben sie schon unterschrieben.

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10 Kommentare

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  • E
    Emanihr

    etwas mau, die taz-Berichte zu Aaron Swartz,

    da gibts (paywall-free) besseres im web, z.B.

    http://jasminrevolution.wordpress.com/2013/01/27/aaron-swarts-als-raubkopierer-in-den-tod-gehetzt/

  • S
    Susi

    In den USA werden Richter vom Volk gewählt und nicht von Politikern ausgesucht. Damit dürfte diese Frau niemals Richterin werden.

  • T
    T.V.

    Wohl zuviel Ideologie auf beiden Seiten, als daß man in nächster Zeit die Wahrheit erfahren oder halbwegs sachlich mit den noch lebenden Menschen/Fakten umgehen wird.

  • M
    MÜMÜHH

    thomas sch.

     

    du hast recht.

    wieso sollte er? er is erfolgreich gewesen, und wenn er in den kanst kommen sollte, dann hatte er immernoch die möglichkeit gehabt. ich sag nur eins CIA.

    mfg

  • M
    Michael

    Ich würde auch dafür plädieren, Carmen Ortiz nicht für 35 Jahre in den Knast zu stecken. 20 würden's vielleicht auch schon tun, um ihr klarzumachen, was sie da getan hat.

  • F
    Flo

    Hier, ein Link zu dem, was ich ansprach, wenn auch nicht der, den ich gestern sah, aber egal: https://plus.google.com/+LinusTorvalds/posts/ggzfzKyrcRQ

  • F
    Flo

    Daß nie das Höchstmaß gefordert wurde, das wurde gestern irgendwo widerlegt und zwar kamen die Aussagen sogar direkt von ihr. Leider hab ich auch hier den Link nicht mehr, weil ich dachte, das wird eh morgen/heute publik. :-)

  • S
    sigibold

    Das Problem ist sicher nicht die Staatsanwältin. Die handelt letzlich nach den Vorgaben der einschlägigen Gesetze. Monströs erscheint mir vielmehr die grundsätzliche Möglichkeit wegen Datenklau überhaupt mit bis zu 35 Jahren Haft bestraft werden zu können. Das erscheint mir nicht als Ausdruck von Recht sondern von brutaler Rache.

     

     

    sigibold

  • PK
    Peter Kühn

    > Staatsanwältin Ortiz gab nun an, die Staatsanwaltschaft habe nie das

    > Höchstmaß gefordert.

     

    Zum Wahrheitsgehalt dieser Aussage vergleiche

    http://www.justice.gov/usao/ma/news/2011/July/SwartzAaronPR.html

  • TS
    Thomas Sch.

    Ich glaube nicht, daß er sich selbst umgebracht hat.