Freistaat fördert Kita-Abstinenz: Bayern führt Betreuungsgeld fort

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Nun schafft Bayern als erstes Bundesland Ersatz – und legt noch Geld obendrauf.

Junge Frau mit zwei kleinen Kindern

Wenn sie in Bayern zu Hause bleibt, bekommt sie weiter Geld. Foto: dpa

MÜNCHEN dpa | Bayern wandelt als erstes Bundesland das vom Bundesverfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld in einen Landeszuschuss um. Wie bisher sollen Eltern 150 Euro monatlich bekommen können, wenn sie ihre ein- und zweijährigen Kleinkinder nicht in einer Krippe betreuen lassen.

Das Kabinett stimmte am Montag dem Gesetzentwurf von Sozialministerin Emilia Müller (CSU) zu. „Wir sichern einen nahtlosen Übergang von der bisherigen Bundes- zur Landesleistung“, sagte Müller laut Staatskanzlei.

Der Bund hat den Ländern zugesagt, ihnen das bisherige Budget für das Betreuungsgeld zur Verbesserung der Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Das reicht jedoch in Bayern nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Von 2016 bis 2018 will die Staatsregierung jährlich zwischen 90 und 100 Millionen Euro zusätzlich ausgeben. Nach den Zahlen der Staatsregierung bekamen im zweiten Quartal 116.000 Familien das Betreuungsgeld, also knapp drei Viertel aller Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern.

Das Gesetz soll vom Landtag möglichst noch vor den Weihnachtsferien verabschiedet werden und rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. SPD, Grüne und Freie Wähler halten das Betreuungsgeld nach wie vor für sinnlos und fordern stattdessen mehr Geld für Kinderkrippen sowie für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

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