Freispruch: Alles clean bei Sarrazin
Der Finanzsenator habe das Steuergeheimnis dreier Abgeordneter nicht verletzt, findet die Staatsanwaltschaft.
Mit der Veröffentlichung von Informationen aus den Steuerakten dreier Parlamentarier hat Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) aus Sicht der Staatsanwaltschaft das Steuergeheimnis nicht verletzt. Es gebe keine tatsächlichen Anhaltspunkte für Straftaten, teilte die Anklagebehörde dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses in einem am Dienstag bekannt gewordenen Schreiben mit. Die Staatsanwaltschaft werde deshalb auch keine Ermittlungen gegen den Senator aufnehmen.
Der Ausschuss unter seinem Vorsitzenden Ralf Hillenberg (SPD) sowie der FDP-Abgeordnete Rainer-Michael Lehmann und sein früherer CDU-Kollege Ulrich Brinsa hatten den Finanzsenator wegen Verdachts der Verletzung des Steuergeheimnisses, der Verleitung Untergebener zu Straftaten sowie der versuchten Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans angezeigt. Noch am gestrigen Tag wollte der Petitionsausschuss die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft beraten.
Sarrazin hatte mit der Genehmigung des Bundesfinanzministeriums Informationen aus vertraulichen Steuerakten der drei Abgeordneten veröffentlicht. Vorausgegangen waren Vorwürfe der drei Parlamentarier, Finanzämter hätten sie mit außerordentlichen Steuerprüfungen überzogen. Aus ihrer Sicht war das die Reaktion darauf, dass sie im Petitionsausschuss Mobbingvorwürfen gegen Finanzbeamte nachgegangen seien. Sarrazin hatte diese Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe sie nur durch Veröffentlichung von Sachverhalten und Zeitabläufen zu den Steuerakten der drei entkräften können, sagt er. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg gab Sarrazin inzwischen Recht.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft liegen keine Erkenntnisse vor, die am Wahrheitsgehalt der Presseerklärung von Sarrazin zweifeln ließen. Die Prüfungen bei den drei Abgeordneten stünden nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit deren Tätigkeit im Petitionsausschuss. DPA
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