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Freispruch

Mit einem Freispruch endete gestern in Hamburg der Prozeß gegen einen Rechtsanwalt, der zwischen 1988 und 1992 Mandantengelder in Höhe von mehreren tausend Mark veruntreut haben sollte. Der 46jährige soll mehrfach Summen, die auf sein Geschäftskonto eingezahlt worden waren, erst „mit erheblicher Verzögerung“ an seine Klienten weitergegeben haben. Der Anwalt war bereits im August 1993 vom Amtsgericht freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

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