: Freispruch
Mit einem Freispruch endete gestern in Hamburg der Prozeß gegen einen Rechtsanwalt, der zwischen 1988 und 1992 Mandantengelder in Höhe von mehreren tausend Mark veruntreut haben sollte. Der 46jährige soll mehrfach Summen, die auf sein Geschäftskonto eingezahlt worden waren, erst „mit erheblicher Verzögerung“ an seine Klienten weitergegeben haben. Der Anwalt war bereits im August 1993 vom Amtsgericht freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen