■ Freispruch: Für zwei DDR-Juristen
Magdeburg (dpa) – Im einem Rechtsbeugungsprozeß sind am Dienstag in Magdeburg zwei DDR-Juristen freigesprochen worden. Das Landgericht erklärte, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, daß die beiden gegen damals geltendes DDR-Recht verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ex-Oberrichter und dem früheren Staatsanwalt Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung von Ausreisewilligen vorgeworfen und kündigte Revision gegen das Urteil an.
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