■ Freispruch: Für zwei DDR-Juristen
Magdeburg (dpa) – Im einem Rechtsbeugungsprozeß sind am Dienstag in Magdeburg zwei DDR-Juristen freigesprochen worden. Das Landgericht erklärte, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, daß die beiden gegen damals geltendes DDR-Recht verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ex-Oberrichter und dem früheren Staatsanwalt Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung von Ausreisewilligen vorgeworfen und kündigte Revision gegen das Urteil an.
Nur noch 460 – dann sind wir 50.000
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 460 Freiwillge, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen