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Freispruch

Mit Freisprüchen für einen früheren DDR-Grenzposten und seinen Zugführer endete gestern der 28. Mauerschützenprozeß vor dem Landgericht. Für die Richter war es unwiderlegt, daß der heute 43jährige Soldat am 22. April 1987 nur einen Warnschuß abgab, als ein damals 20jähriger Flüchtling über die Mauer kletterte. Der Mann entkam, wurde aber an der Hand verletzt. Entsprechend der Version des Schützen, er habe neben den Flüchtling gezielt, ging das Gericht davon aus, daß kein auch nur bedingter Tötungsvorsatz vorgelegen habe.dpa

Nach dem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bangen viele Menschen um die Zukunft, es droht die erste AfD-Regierung. Das wäre eine (weitere) Zäsur für Deutschland. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen