piwik no script img

Freispruch im Prozeß um Naumann-Beleidigung

Potsdam (dpa) – Im Prozeß wegen Beleidigung des früheren Generalinspekteurs der Bundeswehr, Klaus Naumann, ist ein 30 Jahre alter Angeklagter vom Amtsgericht Potsdam freigesprochen worden. Dieser sei auf einem Pressefoto nicht einwandfrei als Träger eines Protestplakates zu erkennen, begründete die Vorsitzende Richterin gestern ihr Urteil. Der Diplompädagoge war beschuldigt, bei einer Demonstration ein Plakat mit dem Foto Naumanns und dem Text „Deutsche Armeen in einer langen Tradition. Ja, Morden!“ getragen zu haben.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen