Freispruch für jungen Antifaschisten: Schlappe für den Staatsschutz

Gericht spricht "Matti" frei. Ihm war vorgeworfen worden, zwei Neonazis verprügelt zu haben. Am Ende plädierte selbst die Staatsanwaltschaft auf Freispruch.

Der Antifa-Aktivist Matthias Z. ist frei. Nach einem Jahr Verfahrensdauer und mehr als 100 Tagen Untersuchungshaft wurde der 22-Jährige am Donnerstag vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Einziger Beweis gegen ihn waren bis zuletzt die Aussagen der beiden Geschädigten - zwei stadtbekannten Neonazis. Die waren sich am vorletzten Prozesstag vor dem Landgericht plötzlich nicht mehr sicher, ob sie Z. unter den Tätern erkannt hatten. Verurteilt wurde "Matti" lediglich zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro wegen unerlaubten Besitzes einer Teleskopstahlrute. Die Verteidigung kündigte dagegen Rechtsmittel an.

Linke Gruppen hatten in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich bei den Anschuldigungen gegen "Matti" um eine gezielte Racheaktion der Rechten handeln könne. Im Laufe des Prozesses kamen immer mehr Zweifel an der Schuld des Angeklagten, aber auch an den Ermittlungsmethoden des Staatsschutzes auf. Am Ende forderten sogar die Anwälte der Geschädigten und die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. "Es ist bezeichnend, dass die Aussagen der beiden Rechten von der Polizei nicht kritisch hinterfragt wurden", sagte Rechtsanwalt Daniel Wölky.

Am Vormittag des letzten Prozesstages hatte ein als Zeuge geladener Beamter des Staatsschutzes Schwierigkeiten zu erklären, warum er ausgerechnet der Zeugin Stefanie P. Glauben schenkte - schließlich hatte er kurz zuvor in einem anderen Verfahren notiert, dass ihre Aussagen "äußerst unglaubwürdig" klingen. Damals beschuldigte die Rechtsextremistin gleich sechs Linke schwerer Straftaten.

Das Plädoyer des Staatsanwalts klang anschließend fast wie eine Entschuldigung. Im Zusammenhang mit dem Verfahren von einem Skandal oder "schlampiger Ermittlungsarbeit" zu sprechen halte er aber für unangebracht.

Rechtsanwalt Björn Gercke, einer der drei Anwälte von "Matti", zitierte im Abschlussplädoyer Aussagen des damals ermittlungsführenden Staatsanwaltes. Dieser habe bereits beim ersten Haftprüfungstermin erklärt, man müsse ein Zeichen gegen politische Gewalt im Lichtenberger Weitlingkiez setzen, der als rechte Hochburg bekannt ist.

Die zahlreichen unabhängigen Prozessbeobachter begrüßten den Freispruch. "Ich bin sehr froh, dass dieser Justizskandal heute endlich sein Ende gefunden hat", sagte "Matti" zur taz. Er werde sich auch durch die lange Untersuchungshaft nicht davon abhalten lassen, sich weiter gegen Rechtsextremismus zu engagieren. Als Entschädigung für seinen Gefängnisaufenthalt erhält er einen Tagessatz von 11 Euro abzüglich 4,50 Euro pro Tag für Verpflegung. Ein schwacher Trost, zumal er wegen der U-Haft sein Abitur an der Abendschule nicht beenden konnte.

"Das LKA sollte prüfen, auf welche Informationen es sich in Zukunft verlässt - und ob stadtbekannte Neonazis Tippgeber für den Staatsschutz sein sollten", erklärte der stellvertretende Ver.di-Landesbezirksleiter, Andreas Köhn. Die Gewerkschaft hatte sich für Z. eingesetzt. Auch Benedikt Lux, der für die Grünen im Abgeordnetenhaus sitzt, zeigte sich erleichtert. Er kritisierte die Kosten des Verfahrens. "Mit dem Geld hätte der Staatsschutz sich lieber ein paar Nachhilfestunden bezahlen lassen sollen."

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