: Freispruch für drei Ex-DDR-Grenzer
BERLIN/DESSAU dpa ■ Im Prozess zu der Flucht eines Schülers vor 40 Jahren hat das Landgericht Berlin drei Ex-DDR-Grenzsoldaten vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Die gezielten Schüsse hätten sich „nicht mit letzter Sicherheit“ nachweisen lassen, sagte der Vorsitzende Richter Peter Marhofer gestern. Die Staatsanwaltschaft hatte den heutigen Rentnern vorgeworfen, am 23. Mai 1962 mit Kalaschnikow-Schüssen auf den 14-Jährigen gezielt zu haben. Der Schüler hatte die Flucht schwer verletzt überlebt.
Ebenfalls gestern hat das Landgericht Dessau einen Ex-DDR-Grenzsoldaten wegen tödlicher Schüsse an der Grenze zu drei Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Die Kammer wertete die Tat in dem Revisionsprozess als minderschweren Fall. Sie sah es als erwiesen an, dass der 59-Jährige 1976 einen 40-jährigen Mann beim versuchten Grenzübertritt von West nach Ost bei Bad Harzburg erschoss.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen