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Freispruch für V.I.B.-Mitarbeiter

In einem Bußgeldverfahren zur Volkszählung wegen Aufruf zur Ordnungswidrigkeit kam es jetzt erstmals zu einem Freispruch. Der Mitarbeiter des V.I.B., Peter R., war als presserechtlich Verantwortlicher des Volkszählungsflugblattes, das am 1. Mai 1987 verteilt wurde, zu einem Bußgeld von 1.000 Mark verurteilt worden. Auf seinen Widerspruch hin, sprach ihn das Amtsgericht frei. Die Rechtsbeschwerde, die die Amtsanwaltschaft zunächst beim Kammergericht gegen die Entscheidung eingelegt hat, zog sie inzwischen zurück. Wegen des besagten Flugblattes hatte die Polizei in der Nacht zum 1. Mai '87 den Mehringhof in Kreuzberg durchsucht. Diese Durchsuchung war mit ein Anlaß für die Krawalle gewesen.