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Freispruch für Tiedemann verlangt

Köln (taz) - Beweisführung nicht geglückt: So bewerten die Anwälte von Gabriele Tiedemann das Plädoyer, in dem der Kölner Oberstaatsanwalt Bellinghaus beim Prozeß um den Überfall auf die Wiener OPEC-Zentrale zweimal lebenslänglich gefordert hatte. Die persönlichen Kennzeichen, die den damaligen Geiseln übereinstimmend aufgefallen waren, beispielsweise klein und zierlich, reichten gerade einmal dazu, die Tatbeteiligung einer großen Frau auszuschließen. Nicht aber, wie es der Staatsanwalt getan habe, zur Überführung von Frau Tiedemann als Mörderin. Freispruch war denn auch das Urteil, das ihre Anwälte Gerd Temming und Manuel Mayer von der 12. Großen Strafkammer des Landgerichts forderten. In seinem Plädoyer zählte Mayer die Merkmale zusammen, die in den Zeugenaussagen nicht übereinstimmten. Bei den Augen: dunkelschwarz bis hellblau in allen Schattierungen. Die Nase: lang einerseits, kleine Stupsnase andrerseits. Im Prozeß hätte man „die Quadratur des Kreises“ erreichen müssen, sagte Temming, um die Wiedererkennung der Täterin nach fast 15 Jahren zu erreichen. Und das habe die Staatsanwaltschaft noch nicht einmal in Ansätzen versucht. Das genau wird auch das Problem des Gerichts beim Verfassen des Urteils sein. Bei den Ermittlungen gingen alle prozeßrelevanten Daten verloren oder sind nicht gerade aussagefähig. Bis Dienstag kommender Woche muß sich die 12. Strafkammer ein Urteil über den Fall bilden.

sw

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