piwik no script img

Freispruch für Polizeischützen

■ Richter spricht einen Polizeibeamten vom Vorwurf der Körperverletzung frei

Nürnberg (taz) — Der Schuß eines Polizeibeamten in den Kopf eines Autofahrers bei einer Verfolgungsjagd bleibt ohne Folgen. Ein Nürnberger Amtsrichter gestand dem Streifenpolizisten zu, er habe „unter Streß“ eine Blitzentscheidung treffen müssen. Er billigte dem Polizisten eine Notwehrlage zu und sprach ihn vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei. „Hätte der junge Mann eine Pistole gehabt, er hätte sie auch benutzt“, argumentierte der Amtsrichter. Im Fahrzeug war jedoch lediglich ein Stein gefunden worden.

Eine Polizeistreife wollte den 19jährigen am Ostersonntag in Nürnberg einer Verkehrskontrolle unterziehen. Dazu verfolgte sie das Auto und rammte es schließlich. Der Beamte stand dann mit der Dienstpistole im Anschlag vor der Fahrertür und will sich von einer Bewegung im Inneren bedroht gefühlt haben. Sein Schuß traf den 19jährigen in den Kopf. Dieser verlor das Sehvermögen des rechten Auges. bs

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen