: Freispruch für NS-Deserteure
BERLIN dpa ■ Ein Gesetzentwurf, der die nationalsozialistischen Urteile gegen Wehrmachtsdeserteure nachträglich aufhebt, soll möglicherweise noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht werden. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Volker Beck, sagte in einer Parlamentsdebatte, bei der Bundesregierung gebe es dahingehende Überlegungen. Er hoffe, dass eine solche Vorlage mit breiter Mehrheit verabschiedet wird. Rot-Grün hatte im Oktober 1998 in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen, das entsprechende Gesetz nachzubessern.
Zuvor hatte die rechtspolitische Sprecherin der PDS, Evelyn Kenzler, einen Antrag ihrer Fraktion vorgestellt und sich für eine Gleichbehandlung der Wehrmachtsdeserteure mit anderen Opfergruppen ausgesprochen. Die Betroffenen hielten die derzeitige Regelung „zu Recht für diskriminierend“. Schätzungsweise 200 Deserteure leben heute noch in der Bundesrepublik.
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