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Freispruch für Maler

■ Prozeß um Beschädigung einer Mauer, die es nicht mehr gibt

, die es nicht mehr gibt

Die Justiz klagt über Überlastung, muß Bankräuber und Vergewaltiger wegen „Prozeßstau“ laufen lassen. Doch einige Staatsanwälte und Richter verfolgen unnachgiebig jede Lappalie — wenn sie im politischen Bereich angesiedelt ist. So das Verfahren gegen Haru Sch. Ihm wurde vorgeworfen, an einer Malaktion an den Pinnasberg-Häusern am 1. Mai 1991 beteiligt gewesen zu sein, und, als die Polizei die „Sachbeschädigung per Pinsel“ beenden wollte, „in Richtung Polizisten getreten zu haben“. Sachbeschädigung an einer Mauer, die dieser Tage abgerissen wurde? Schon vor zwei Monaten hatte sich Amtsrichter von Selle einen Tag lang mit dem Fall befaßt, wollte das Verfahren einstellen, doch Ankläger Lundt von der Politabteilung legte sich quer. Wegen der Sommerpause wurde der Prozeß gestern nun erneut aufgerollt. Und wieder sah die Anklage blaß aus: Der Polizist Bernd N., der getreten worden sein soll: „Ich habe davon nichts bemerkt!“ Der Beamte Jochen A., der den Vorfall gesehen haben will: „Ich kann mich an gar nichts mehr erinnern.“ Und so beantragte selbst Staatsanwalt Stauder „Freispruch“. Verteidiger Andreas Beuth: „Dieses Verfahren war von Anfang an reif für eine klassische Einstellung.“ kva

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