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Freispruch für Düe?

Braunschweig/Hannover (dpa) - Im Wiederholungsprozeß gegen den 1984 zu sieben Jahren Haft verurteilten Juwelier Rene Düe vor dem Landgericht Braunschweig hat der Staatsanwalt am Dienstag Freispruch beantragt. Staatsanwalt Grasemann hält es nach 77 Verhandlungstagen für erwiesen, daß Düe einen Raubüberfall auf sein Geschäft in der Innenstadt von Hannover im Oktober 1981 nicht selbst inszeniert hat. Auch von der Anklage des Versicherungsbetruges und der Unterschlagung von Schmuckstücken, die nach der Tat bei Düe gefunden worden waren, sei der Juwelier freizusprechen. Bei der Ermittlung sei durch den Versicherungsagenten Werner Mauss und durch Polizeibeamte so grob gegen geltendes Recht verstoßen worden, daß die Beweise nicht berücksichtigt werden dürften.

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