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Freispruch für Demonstranten

Der kurdische Gegendemonstrant einer türkisch-nationalistischen Demonstration im Mai 1992 (vgl. taz vom 17.9.) ist freigesprochen worden. Amtsrichter Gerboth hatte „erhebliche Zweifel“ an den Aussagen der beteiligten Hamburger und Bremer Polizisten. Diese hatten dem Demonstranten vorgeworfen, er habe sie verletzt und beleidigt.

Im Gegensatz dazu hatte der angeklagte Kurde vor Gericht die Polizisten schwer belastet. Sie hätten ihn zusammengeschlagen und mit einem Revolver auf ihn gezielt.

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