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Freispruch für DDR-Chefankläger aufgehoben

Leipzig (dpa/ost) – Der frühere Generalstaatsanwalt von Ost- Berlin, Dieter Simon, muß sich zum dritten Mal vor dem Landgericht Berlin wegen Rechtsbeugung verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob gestern erneut einen Freispruch auf. Dem früheren Chefankläger wird vorgeworfen, eine von seinem Untergebenen vorgeschlagene Strafe gegen zwei ausreisewillige DDR-Bürger gebilligt zu haben.

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