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Freiheitsstrafen im Hamburger Skinhead-Prozeß gefordert

Hamburg (ap) — Im Hamburger Prozeß gegen drei rechtsradikale Skinheads wegen eines Überfalls auf einen jungen Türken hat die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen ohne Bewährung verlangt. Wegen „gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung“ forderte sie am Donnerstag für den 22jährigen Hauptangeklagten eine Haftstrafe von drei Jahren und für die beiden 19 und 20 Jahre alten Mitangeklagten Jugendstrafen von zwei Jahren und drei Monaten. Die Anklage lautete ursprünglich auf „versuchten Totschlag“; vor Beginn der Plädoyers hatte der Vorsitzende Richter sogar ein Verurteilung wegen „versuchten Mordes“ nicht ausgeschlossen. Die drei jungen Männer hatten am 20. Juli vergangenen Jahres in angetrunkenem Zustand vor einem Disco-Schiff im Stadtteil Bergedorf einen 25jährigen Türken umgeworfen und so lange mit stahlkappenbesetzten Schuhen auf ihm herumgetrampelt, bis er bewußtlos in einer Blutlache liegenblieb. Erst auf Intervention einer Freundin hatten die drei zu trampeln aufgehört. Obwohl nach Auffassung der Staatsanwaltschaft vieles dafür spricht, daß die Angeklagten den Tod ihres Opfers „billigend in Kauf“ genommen hätten, könne aber mit letzter Sicherheit von einem Vorsatz nicht ausgegangen werden. Nach den Plädoyers der Verteidigung wird das Urteil am 6. Juli erwartet.

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