: Freiheitsstrafe im Esch–Prozeß
Koblenz (ap) - Der frühere Chef des zusammengebrochenen, internationalen Baumaschinenkonzerns IBH, Horst–Dieter Esch, ist am Mittwoch vom Landgericht Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 90.000 Mark verurteilt worden. Die 10. Große Strafkammer fand Esch des Betrugs, einer zweifachen falschen Angabe vor dem Registergesetz in Mainz sowie der verspäteten Konkursanmeldung für schuldig. In die Freiheitsstrafe wird eine am 29. November 1984 vom Landgericht Hanau verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten einbezogen.
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