: Freiheitsberaubung
Köln (dpa) – Patienten werden künftig nach kleinen Operationen im Krankenhaus nicht mehr zwangsläufig ins Bett gesteckt, sondern dürfen in vielen Fällen nach Hause gehen. Durch das Gesundheitsstrukturgesetz wurden die Krankenhäuser – was ambulante Operationen angehe – mit der Kassenpraxis gleichgestellt, berichtete der Ärzteverband Marburger Bund. Bisher waren die Krankenhäuser „von der Abrechnungssystematik dazu gezwungen“ worden, Patienten nach der Operation – „ob sinnvoll oder nicht“ – stationär zu behandeln. Diese Praxis sei „Freiheitsberaubung“.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen