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Freiheitsberaubung

Köln (dpa) – Patienten werden künftig nach kleinen Operationen im Krankenhaus nicht mehr zwangsläufig ins Bett gesteckt, sondern dürfen in vielen Fällen nach Hause gehen. Durch das Gesundheitsstrukturgesetz wurden die Krankenhäuser – was ambulante Operationen angehe – mit der Kassenpraxis gleichgestellt, berichtete der Ärzteverband Marburger Bund. Bisher waren die Krankenhäuser „von der Abrechnungssystematik dazu gezwungen“ worden, Patienten nach der Operation – „ob sinnvoll oder nicht“ – stationär zu behandeln. Diese Praxis sei „Freiheitsberaubung“.