: Freiheit für RAF-Gefangene
■ Bundespräsident will 1995 Begnadigungen prüfen
Hamburg/Bonn (dpa) – Die Freilassung weiterer RAF-Häftlinge aus deutschen Gefängnissen wird immer wahrscheinlicher. Bundespräsident Roman Herzog geht davon aus, daß 1995 Begnadigungsentscheidungen auf ihn zukommen, „die ich dann von Fall zu Fall treffen werde“. Der Bild am Sonntag sagte Herzog, er habe nie einen Zweifel daran gelassen, daß Angehörige der RAF Sträftäter wie alle anderen sind. „Entsprechend muß auch die Möglichkeit der Begnadigung geprüft werden.“
Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach von guten Chancen, „hier zu hoffentlich positiven Abschlüssen und Entscheidungen im Jahr 1995 zu kommen“.
Zur Zeit laufen Prüfungsverfahren für vier zu lebenslanger Haft verurteilte Terroristen. Dabei handelt es sich um Karl-Heinz Dellwo, Lutz Taufer und Knut Folkerts sowie um Christiane Kuby, die sich zur Zeit nach einer Operation rehabilitationsbedingt nicht in Haft befindet. Im Laufe des Jahres 1994 waren bereits Bernhard Rößner und Irmgard Möller vorzeitig auf Bewährung entlassen worden. Nach dem Strafgesetzbuch kann der Rest einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn 15 Jahre der Strafe verbüßt sind und die schwere Schuld des Verurteilten nicht dagegen spricht. Der Bundespräsident kann zudem begnadigen.
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