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Freiheit für Junge-Welt-ChefFackeln für den Frieden

"Junge Welt"-Chef vom Gericht freigesprochen. Er hatte Rede des Ex-RAF-Mitglieds Inge Viett abgedruckt, in dem Anschläge auf Armee gerechtfertigt wurden.

Nicht untergekriegt: Tageszeitung "Junge Welt" Bild: dapd

Der Chefredakteur der Tageszeitung Junge Welt, Arnold Schölzel, ist vom Vorwurf der Billigung einer Straftat freigesprochen worden. Das Amtsgericht Tiergarten kam am Mittwoch zu dem Ergebnis, dass Schölzel als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts nicht rechtswidrig gehandelt habe, als er im Januar 2011 den Abdruck einer Rede der ehemaligen RAF-Angehörigen Inge Viett nicht verhindert hatte. Viett hatte in einer Passage die Zerstörung von Bundeswehrausrüstung durch Brandstiftung als legitimes Mittel eines militanten Pazifismus' gerechtfertigt.

In der Urteilsbegründung des Gerichts hieß es, Schölzel habe durch die Veröffentlichung zwar eine zur Störung des öffentlichen Friedens geeignete Straftat gebilligt, das Informationsrecht der Öffentlichkeit wiege aber schwerer. Viett habe die gedruckte Rede wenige Tage später in identischem Wortlaut öffentlich gehalten. Daher sei der Vorabdruck ebenso wie die Berichterstattung über die Veranstaltung durch die Pressefreiheit gedeckt.

Die Junge Welt hatte am 4. Januar 2011 vorab den vollständigen Text von Viett gedruckt, ohne diesen zu kommentieren. Am 8. Januar 2011 löste ihr öffentlicher Vortrag im Rahmen der von der Zeitung initiierten jährlichen Rosa-Luxemburg-Konferenz eine Kontroverse aus: Viett sprach dort als Teilnehmerin der abschließenden Podiumsdiskussion, an der auch die Bundeschefin der Linkspartei, Gesine Lötzsch, teilnahm. In ihrem Vortrag analysierte die radikal linke Aktivistin das revolutionäre Potenzial linker Ideologie und kritisierte die bürgerliche Gesellschaftsordnung. In diesem Zusammenhang formulierte sie auch die strafrechtlich beanstandete Passage: "Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion wie auch Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern, illegale Streikaktionen, Betriebs- und Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei Polizeiattacken etc."

Schölzels Anwalt hatte vor dem Urteil ausführlich erklärt, warum es seiner Ansicht nach gar nicht zu einer Anklage hätte kommen dürfen: So sei Schölzel nicht als Verantwortlicher bestimmbar, Viett kein Redaktionsmitglied der Jungen Welt und ihre Aussage als Meinungsäußerung zu bewerten. Diese habe die Zeitung im Sinne des Informationsauftrages der Presse nur wiedergegeben.

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