■ Mit der Staatsknete auf Du und Du: Freiheit für Beträge!
Die Einführung einer Quellenabzugssteuer ist sicher das spektakulärste Mittel, mit dem die Bonner Koalition ihre Steuerreform finanzieren will. Dabei sollen von der 25prozentigen Steuerpflicht auf Zinseinkommen, die nach wie vor besteht, um die sich aber viele drücken, wenigstens zehn Prozentpunkte an der „Quelle“, also bei den Banken gesichert werden. Es handelt sich also nicht um eine Senkung der Zinsertragssteuer, wie aus den Oppositionsbänken des Bundestages vorschnell behauptet wird, die grundsätzliche Steuerpflicht bleibt bestehen. Darüber hinaus beschloß die Bundesregierung zur Finanzierung der Steuerreform u.a. folgende Maßnahmen: Der Abbau steuerlicher Privilegien und Subventionen betrifft auch arbeitnehmerbezogene Regelungen wie den Weihnachts– und den Arbeitnehmerfreibetrag (600 Mark bzw. 480 Mark), die mit der bisherigen Werbungskostenpauschale von 564 Mark in einer neuen Arbeitnehmer– Pauschale von 1.644 Mark zusammengefaßt werden. Damit entspricht der neue Betrag zwar der Summe der bisherigen Einzelregelungen, bei hohen nachgewiesenen berufsbedingten Werbungskosten fallen aber faktisch der bisherige Arbeitnehmer– und Weihnachtsfreibetrag weg. Da besonders die Fernpendler wegen ihrer längeren Fahrten zur Arbeitsstätte hohe Werbungskosten haben, wird zum Ausgleich die Kilometerpauschale von 36 auf 50 Pfennig angehoben. Das Gesamtpaket soll 1,2 Milliarden Mark Steuermehreinnahmen bringen. - Die Steuerfreiheit für die Zuschläge auf Sonntags–, Feiertags– und Nachtarbeit, die tarifvertraglich oder gesetzlich geregelt sind, soll, wie heute schon bei den betrieblichen Vereinbarungen, in eine abgestufte Ermäßigung umgewandelt werden. - Die Grundsteuerbefreiung im Wohnungsbau soll gestrichen, dafür das Baukindergeld je Kind erhöht werden, und zwar nach Angaben aus Teilnehmerkreisen um 300 auf 900 Mark je Kind. Dadurch werde im ersten Jahr eine Einsparung von 100 Millionen, nach zehn Jahren aber von einer Milliarde Mark erreicht. - Die Lohnsteuerpauschsätze für Teilzeitbeschäftigte werden von zehn auf 15 und in der Landwirtschaft von zwei auf drei Prozent erhöht. - Der Zukunftssicherungsfreibetrag von 312 Mark für freiwillige Leistungen der Arbeitgeber für die Altersvorsorge der Arbeitnehmer wird aufgehoben. Dafür wird der Pauschalsteuersatz für diesen Zweck von zehn auf 15 Prozent angehoben. - Rund 500 Millionen Mark Einsparungen sollen sich aus der Einschränkung der Förderung der Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer auf Produktivkapital wie Aktien und auf das Bausparen ergeben. - Beschlossen werden muß noch über den 1,50 Mark betragenden Essenszuschuß. Hier sei eine Aufhebung oder eine „Alternative“ im Gespräch, sagte Stoltenberg. In beiden Fällen ergäben sich rund eine Milliarde Mark Einsparungen. - Gestrichen werden soll der Freibetrag von 1.200 Mark für Freiberufler (140 Millionen Mark). Der für die Steuer maßgebliche Regelsatz für die private Nutzung des auch im Betrieb eingesetzten Pkw wird von 30 auf 35 Prozent angehoben. Kreditinstitute müssen ihre Sammelwertberichtigungen für uneinbringliche Forderungen binnen drei Jahren abschreiben. - Im Bundesgebiet werden die Investitionszulagen ganz gestrichen. Das betrifft auch das Zonenrandgebiet. Dafür werden die Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zur Förderung der Regionen um 500 Millionen Mark erhöht. Das soll zu 30 Prozent dem Zonenrandgebiet zugutekommen. Bei der Berlin–Förderung wird die abgestufte Investitionszulage von bis zu 25 Prozent um zehn Prozentpunkte gekürzt. Daneben strebt Stoltenberg für Berlin noch eine Begrenzung der besonderen Wohnungsbauförderung und der Umsatzsteuerpräferenz an.
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