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Archiv-Artikel

in kürze HEADHUNTER Freier Wettbewerb

So genannte Headhunter dürfen Mitarbeiter eines Unternehmens an deren Arbeitsplatz anrufen, um sie für einen Konkurrenten abzuwerben. Allerdings muss das Gespräch auf eine erste kurze Kontaktaufnahme beschränkt bleiben und lediglich das grundsätzliche Interesse des Angerufenen erkundigen (Az: i ZR 221/01). (afp)