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Freie Fahrt für Staatsschützer

Angehörige der Sicherheitsdienste dürfen jetzt weitgehend ohne Beschränkung in bisher kommunistisch regierte Länder reisen oder die Transitwege benutzen. Die neue „Allgemeine Anweisung über Aufenthaltsbeschränkungen für Dienstkräfte in sicherheitsempfindlicher Tätigkeit“ trat damit formell in Kraft. Ausgenommen bleiben VS-Mitarbeiter, die Aufgaben der Spionageabwehr erfüllen.

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