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Frauenleiche gefundenVerschleppte Kurdin offenbar tot

Arzu Ö. wurde wegen einer unerwünschten Liebesbeziehung von ihren Geschwistern entführt. In Großensee wurde nun eine Leiche gefunden.

Frauenleiche auf dem Golfplatz: Spurensicherer untersuchen den Fundort. Bild: dpa

GROSSENSEE/DETMOLD dpa | Die wegen einer unerwünschten Liebesbeziehung vermutlich von ihren Geschwistern verschleppte Kurdin Arzu Ö. ist wahrscheinlich Opfer eines Gewaltverbrechens geworden. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass es sich bei der am Freitag in Großensee entdeckten Frauenleiche um die 18-Jährige aus Detmold handelt.

Mit einer endgültigen Bestätigung hielt sich Staatsanwalt Michael Kempkes am Sonntag aber noch zurück. Er wolle den Abgleich von Gewebeproben und DNA abwarten, sagte er. Aus ermittlungstaktischen Gründen wollte auch die Polizei zunächst keine weiteren Details zu dem Fall preisgeben.

Die junge Frau, deren Leiche an einem Golfplatz in Großensee gelegen hatte, ist Opfer eines Gewaltverbrechens geworden. Sie wurde aber wahrscheinlich nicht dort getötet, wo ein Angestellter des nahen Golfplatzes sie am Freitagmorgen fand.

Seit Monaten standen Befürchtungen im Raum, dass die 18-Jährige von ihren fünf Geschwistern verschleppt und womöglich umgebracht wurde. Vier Brüder und eine Schwester sitzen seit Anfang November als Tatverdächtige in U-Haft, sie schwiegen bislang aber hartnäckig zu den Vorwürfen.

Die 18-Jährige hatte sich in einen Bäckergesellen verliebt. Die Familie jesidischen Glaubens missbilligte die Beziehung der Tochter zu dem Andersgläubigen. Die Geschwister sollen Arzu Ö. am 1. November nachts gewaltsam aus der Wohnung des Freundes geholt und entführt haben. Zwischenzeitlich hatte die Polizei bei der Suche nach der 18-Jährigen auch Behörden in der türkischen Heimat der Familie um Hilfe gebeten.

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1 Kommentar

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  • W
    Weinberg

    Religion ist offenbar wirklich Opium für das Volk.

     

    Ich halte es für dringend erforderlich, dass die Menschheit vor religiösen Fundamentalisten (gleich welcher Art) geschützt wird.

     

    Die Täter in dem aktuellen Mordfall müssen daher nach Verbüßung ihrer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung genommen werden – auf Dauer!