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■ FrauenUngleichbehandlung

Bonn (dpa) –Für schwangere Hausangestellte sollen dieselben Mutterschutzbestimmungen gelten wie für andere Arbeitnehmerinnen. Das ist Ziel eines Antrags der SPD-Fraktion im Bundestag. Nach den bisherigen Bestimmungen können private Hausangestellte nach Ablauf des fünften Monats ihrer Schwangerschaft gekündigt werden. Die sozialdemokratische Abgeordnete Marliese Dobberthien meinte, diese Ungleichbehandlung von Hausangestellten sei durch nichts zu rechtfertigen.

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